Linklaters hat die DWS bei der beabsichtigten Gründung des Gemeinschaftsunternehmens AllUnity mit den Partnern Flow Traders und Galaxy beraten. Ziel des Gemeinschaftsunternehmens ist es, die tokenisierte Ökonomie durch die Ausgabe eines vollständig besicherten Euro-denominierten Stablecoin voranzubringen, den institutionelle und private Anleger sowie Unternehmen nutzen können. Der langfristige Fokus von AllUnity, das von der deutschen Finanzaufsicht BaFin reguliert werden wird, soll darauf liegen, die breite Markteinführung von digitalen Vermögenswerten und die Tokenisierung zu beschleunigen. 

Die drei Partner von AllUnity verfügen über eine tiefe Durchdringung ihrer jeweiligen Märkte und langjährige Erfahrung in Entwicklung und Vertrieb innovativer Finanzprodukte im Einklang mit geltenden Regularien. Das Gemeinschaftsunternehmen kombiniert die Fähigkeiten der DWS bei Portfoliomanagement und Produktstrukturierung, die Expertise von Flow Traders bei der Bereitstellung von Liquidität und der Verbindung von traditionellen und digitalen Vermögenswerten, und den Track-Record von Galaxy bei technischer Infrastruktur und innovativen Lösungen bei digitalen Vermögenswerten.

AllUnity wird zunächst einen Antrag auf Erteilung einer E-Geld-Lizenz bei der BaFin stellen mit dem Ziel, in den kommenden 12 bis 18 Monaten einen Stablecoin zu emittieren. Die Gründung von AllUnity steht unter dem Vorbehalt verschiedener Bedingungen, unter anderem auf den Erhalt der erforderlichen Genehmigungen seitens der BaFin und der Wettbewerbsbehörden.

Linklaters beriet unter Federführung von Dr. Jochen Laufersweiler (Partner, Gesellschaftsrecht/ M&A, Frankfurt). Weitere Teammitglieder waren Dr. Dorothee Barg (Managing Associate, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt), Dr. Florian Reul (Counsel, Head of Fintech/Aufsichtsrecht, Frankfurt), Tobias Rump (Counsel, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf), Johannes Thieme, Friederike Preyer, Debora Nöltner (alle Associates, Gesellschaftsrecht/M&A, Frankfurt), Tim Dever (Associate, Kartellrecht & Investitionskontrolle, Düsseldorf/Frankfurt) und Dr. Clemens Böhm (Associate, Aufsichtsrecht, Frankfurt).

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