Linklaters hat die Tion Renewables AG umfassend bei dem Squeeze-Out ihrer Minderheitsaktionäre beraten. Der Beschluss wurde Ende Februar 2024 im Rahmen einer außerordentlichen Hauptversammlung der Tion Renewables AG gefasst und sieht eine Barabfindung der Minderheitsaktionäre in Höhe von 30,33 Euro je Stückaktie vor.
Linklaters hatte die Tion Renewables AG zuvor bereits beim Erwerb einer Mehrheitsbeteiligung am Unternehmen durch EQT Active Core Infrastructure und dabei insbesondere zum Abschluss einer Investment-Vereinbarung beraten. Nach dem Vollzug der Transaktion sowie weiteren Aktienzukäufen stellte EQT im Oktober 2023 das Verlangen zur Einleitung des aktienrechtlichen Verfahrens zum Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Tion Renewables AG. Linklaters hat Vorstand und Aufsichtsrat der Tion Renewables AG in diesem Kontext umfassend zu den erforderlichen Maßnahmen und Schritten, insbesondere der Vorbereitung und Durchführung der beschließenden außerordentlichen Hauptversammlung beraten.
Die Tion Renewables AG ist ein dynamisch wachsender Erzeuger erneuerbarer Energien und investiert sowohl in Infrastruktur als auch in Unternehmen im Bereich der Energiewende. Die Tion-Gruppe betreibt ein europäisches Portfolio aus Wind- und Solarparks sowie einem Batterieenergiespeichersystem im Bau.
Linklaters beriet unter Federführung von Dirk Horcher (Partner, Gesellschaftsrecht/M&A, München). Weitere Teammitglieder waren Dr. Julius Raapke (Counsel, Gesellschaftsrecht/M&A, Düsseldorf), Dr. Jens Klapdor, Jan Andree, Julia Grimm, Fabian Bernhart und Fabian Schwarzfischer (jeweils Associate, Gesellschaftsrecht/M&A, München).
Auf Seiten der Tion Renewables AG wurde das Ausschlussverfahren federführend von General Counsel Nicolas Parhofer rechtlich betreut.