Das Arbeitsgericht Erfurt hat am 9. Oktober 2024 der Gewerkschaft ver.di im Rahmen einer einstweiligen Verfügung erneut untersagt, die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH zu bestreiken.

Die Gewerkschaft ver.di hatte für den 14. Oktober zu einem Warnstreik aufgerufen. Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR), das Diakonische Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH hatten bereits im Sommer unter der rechtlichen Beratung eines Teams um Partner Dr. Utz Andelewski von HEUKING erfolgreich der Gewerkschaft ver.di die Durchführung des Warnstreiks untersagen lassen. Nun wurde der geplante Warnstreik für Oktober ebenfalls untersagt.

Das Arbeitsgericht Erfurt hatte bereits im Sommer und hat auch nun im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bestätigt, dass gemäß der „tariftreue“ kirchliche Einrichtungen nicht bestreikt werden dürfen. Damit hat das Arbeitsgericht Erfurt ausdrücklich die verfassungsrechtlich geschützte Autonomie der Kirchen und ihrer Einrichtungen gestärkt, obwohl die Gewerkschaft ver.di behauptet, dass sich das Verständnis des Verhältnisses von Streikrecht und Kirchenautonomie wandele. „Wir freuen uns, dass wir unserem Mandanten hier erneut den Rücken stärken konnten“, so Dr. Utz Andelewski von HEUKING.

Prozessvertreter Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (KdöR),
Diakonisches Werk Evangelischer Kirchen in Mitteldeutschland e.V. und
die Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH:
HEUKING:
Dr. Utz Andelewski (Federführung, Arbeitsrecht),
Ann-Kathrin Weber,
Dr. Christopher Wiencke (beide Arbeitsrecht), alle Berlin

(c) Heuking, 09.10.2024

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