Ein HEUKING-Team um Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., hat die LOTTO Hamburg GmbH (nachfolgend „LOTTO“) erfolgreich bei der Abwendung von Streikmaßnahmen vertreten. Nach einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Hamburg vom späten Abend des 11. April 2024 musste die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) einen Aufruf zum Warnstreik zurückziehen.
„Wir konnten die Position unserer Mandantin vor dem Arbeitsgericht Hamburg durchsetzen. Die für den 12. April 2024 angekündigten Streiks hat ver.di zurückgerufen“, so Lukas Johannes Zietlow, LL.B., der die Terminvertretung übernahm.
„Wir sind erleichtert, dass der LOTTO-Spielbetrieb und insbesondere die Ziehung des Eurojackpot heute wie geplant stattfinden kann“, äußert sich einer der beiden Geschäftsführer von LOTTO, Michael Heinrich, der ebenfalls vor Gericht auftrat.
LOTTO ist ein öffentliches Unternehmen der Freien und Hansestadt Hamburg. Für die Beschäftigten gilt – durch arbeitsvertragliche Bezugnahme – der Tarifvertrag der öffentlichen Banken. Ver.di hatte LOTTO (dennoch) wiederholt zu Verhandlungen über den Abschluss eines Haustarifvertrags aufgefordert. Nachdem LOTTO bereits dem Abschluss eines „Inflationsausgleichsprämien-Haustarifs“ zugestimmt hatte, fanden am 09. April 2024 – im Vorwege etwaiger weiterer Tarifverhandlungen – Gespräche über eine Notdienstvereinbarung statt.
Nur einen Tag danach rief Ver.di zu einem ganztätigen Warnstreik für Freitag, den 12. April 2024 auf – für LOTTO ein besonders „kritischer“ Tag.
„Einen solchen Warnstreik hätten wir als unverhältnismäßig angesehen. Er hätte die Durchführung der Ziehung einer der größten europäischen Lotterien – des Eurojackpot – an diesem Tag gefährdet”, so Torsten Meinberg, ebenfalls Geschäftsführer bei LOTTO. „Das hätte auch weitere Lotteriegesellschaften und ihre Kunden in zahlreichen europäischen Ländern betroffen.“
„Zudem hat Ver.di aus unserer Sicht gegen die Friedenspflicht verstoßen, denn der Kampfbeschluss der Gewerkschaft umfasste auch die Inflationsausgleichsprämie, über die man sich bereits verständigt hatte”, ergänzt Zietlow.
Vor diesem Hintergrund beantragte HEUKING für LOTTO eine einstweilige Verfügung auf Untersagung des Streikes – mit Erfolg: Ver.di musste den Streikaufruf zurücknehmen.
„Wir erwarten, dass Ver.di nun unverzüglich die unterbreitete Notdienstvereinbarung abschließt, damit der Spielbetrieb gesichert wird. Alles Weitere wird sich zeigen”, resümiert Menke.