Unter Leitung von Marcus Becker, Prokurist und Direktor Recht & Personal, hat die Hertha BSC GmbH & Co. KGaA ein Gremienstatut erarbeitet, dass die Einsetzung, Wahlen und Kompetenzen eines sogenannten Belegschaftsausschusses regelt. Die Mitarbeitenden von Hertha BSC werden bereits Anfang 2024 in geheimen Wahlen ihre Vertreter für dieses Gremium bestimmen.

Thomas E. Herrich, Geschäftsführer der Hertha BSC GmbH & Co. KGaA: „Die Gründung des Belegschaftsausschusses ist ein tolles Zeichen, dass wir bei Hertha BSC imstande sind, zeitgemäße Formate und Instrumentarien zur Mitarbeitendenmitbestimmung aus der Mitte des Clubs heraus zu initiieren.“

Heuking hat die diesbezüglichen Prozesse bei Hertha BSC flankierend arbeitsrechtlich unterstützt. Im Zuge dessen hat ver.di ein beim Arbeitsgericht Berlin wegen der Gründung eines Betriebsrats eingeleitetes Beschlussverfahren zwischenzeitlich zurückgezogen.

Dr. Johan-Michel Menke, LL.M., Partner bei Heuking: „Hertha BSC setzt erneut Maßstäbe für den Profisport. Der Belegschaftsausschuss ist schon per se eine im Vergleich zum gesetzlichen Modell des Betriebsrats flexiblere, unbürokratischere und kostengünstigere Lösung. Viel wichtiger aber: Damit können die Besonderheiten der jeweiligen Branche – hier des Profifußballs – ideal abgebildet werden.“

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