Wie sind die Lärmimmissionen entlang der nächtlichen Flugrouten in der Region Hannover zu beurteilen? Mit dieser vom Niedersächsischen Landtag gestellten Frage beschäftigt sich jetzt die Kanzlei GvW Graf von Westphalen in einem Gutachten im Auftrag des Niedersächsischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW). GvW hat den Zuschlag für dieses interdisziplinäre Gutachten zusammen mit der ACCON GmbH und dem Interdisziplinären Schlafmedizinischen Zentrum der Charité-Universitätsmedizin Berlin erhalten.
Als Grundlage der lärmmedizinischen und rechtlichen Bewertung erfolgt eine Berechnung der 2030 erwarteten Fluglärmimmissionen. Berechnet werden lärmmedizinisch relevante Kriterien (Dauerschallpegel und Einzelschallereignisse). Die Relevanz orientiert sich insbesondere an dem lärmmedizinischen Schutzgut „gesunder Schlaf“. Für die lärmmedizinische Bewertung werden auch die Ergebnisse der Umgebungslärmrichtlinie für den Flughafen Hannover-Langenhagen berücksichtigt. Die Berechnungsergebnisse werden mit den langjährigen Messdaten der bestehenden Fluglärmmessanlage sowie Einzelmessungen abgeglichen. Ziel ist es, ein umfassendes Bild der durch den nächtlichen Flugbetrieb am Verkehrsflughafen Hannover verursachten Lärmbelastung in der Region Hannover zu erstellen und zu bewerten. Der Verkehrsflughafen Hannover kann derzeit 24 Stunden betrieben werden.
Prof. Dr. Ulrich Hösch, GvW-Partner aus München und Experte im Luftverkehrsrecht, ist mit der rechtlichen Beurteilung der Lärmimmissionen beauftragt.
Entsprechend dem Beschluss des Niedersächsischen Landtags werden nach Erstellung dieses Gutachtens die betriebs- und volkswirtschaftlichen Gesichtspunkte des Nachtflugs eigenständig untersucht. Auf der Grundlage der Ergebnisse dieser Gutachten soll ein Dialog zwischen den Flughafenstakeholdern erfolgen.