GvW hat das Land Schleswig-Holstein erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht in einem Klageverfahren gegen einen Besitzeinweisungsbeschluss vertreten. Das Verfahren steht im Zusammenhang mit der Errichtung und dem Betrieb der LNG-Anbindungsleitung ETL 180 von Brunsbüttel nach Hetlingen, die bereits im März 2023 mit Planfeststellungsbeschluss durch das Land Schleswig-Holstein genehmigt worden ist. Über die ETL 180 soll ab dem kommenden Jahr das am Terminal in Brunsbüttel ankommende Flüssiggas (LNG) in das Gasversorgungsnetz eingespeist werden. Bereits im Juni hatte das Bundesverwaltungsgericht einen Eilantrag gegen den Planfeststellungsbeschluss abgelehnt (mehr).
In dem nunmehr streitgegenständlichen Verfahren klagten ein Grundeigentümer sowie ein Pächter gegen die Einweisung der Vorhabenträgerin, der Gasunie Deutschland Transport Services GmbH, in den Besitz ihrer Grundstücke. Der Erlass des Besitzeinweisungsbeschlusses durch die Enteignungsbehörde des Landes Schleswig-Holstein war erforderlich geworden, weil die Kläger eine einvernehmliche Einigung über die Nutzung ihrer Grundstücke zum Bau der Leitung verweigert hatten. Auf der Grundlage des Besitzeinweisungsbeschlusses konnte die Vorhabenträgerin bereits mit Erlass des sofort vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses im März 2023 mit den Baumaßnahmen auf den klägerischen Grundstücken beginnen. Der Leitungsbau wird voraussichtlich noch in diesem Jahr abgeschlossen werden können.
Mit Urteil vom 26. Oktober 2023 (Az. 7 A 2.23) hat der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Klage abgewiesen und damit die Rechtmäßigkeit des Besitzeinweisungsbeschlusses bestätigt.
Für GvW waren Dr. Ronald Steiling und Cosima Baumeister tätig (beide Umwelt- und Planungsrecht).