Die globale Wirtschaftskanzlei Freshfields berät den börsennotierten und einen der führenden deutschen Wind- und Solarparkbetreiber Encavis AG umfassend zum geplanten Doppel-Delisting und dem Abschluss einer Delisting-Vereinbarung mit der mehrheitlich von der internationalen Investmentgesellschaft Kohlberg Kravis Roberts & Co. L.P. (‘KKR‘) gehaltenen Großaktionärin Elbe BidCo AG. Die Elbe BidCo AG hält nach erfolgtem Vollzug des vor Kurzem abgeschlossenen öffentlichen Übernahmeverfahrens bereits ca. 87,73 Prozent der Encavis-Aktien.
Encavis hat am 6. Dezember 2024 eine Delisting-Vereinbarung mit der Elbe BidCo AG geschlossen, auf deren Grundlage die Stellung von Anträgen auf Widerruf der jeweiligen Zulassung der Encavis-Aktien am regulierten Markt sowohl der Frankfurter Wertpapierbörse als auch der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg (und damit der seltene Fall eines sog. Doppel-Delisting) erfolgen sollen. Diese enthält unter anderem auch Bestimmungen zur Sicherung der (Re-)Finanzierung der Gesellschaft nach Beendigung der Börsennotierungen. Die Elbe BidCo AG hat am 6. Dezember 2024 entsprechend der Bestimmungen der Delisting-Vereinbarung die Entscheidung veröffentlicht, den Aktionären von Encavis ein öffentliches Delisting-Erwerbsangebot in Form eines Barangebots zum Erwerb sämtlicher Aktien der Gesellschaft, die nicht bereits unmittelbar von der BidCo gehalten werden, gegen Zahlung einer Gegenleistung in bar in Höhe von 17,50 Euro je Encavis-Aktie zu unterbreiten. Das Delisting-Transaktionsvolumen für die derzeit ausgegebenen Aktien beträgt auf Basis dieses Angebotspreises knapp 350 Millionen Euro, welches sich im Fall der Ausübung einer in Bezug auf die Encavis-Aktien bestehenden Wandelanleihe noch signifikant erhöhte.
Freshfields hat Encavis bei der Verhandlung der Delisting-Vereinbarung beraten und wird zudem im Hinblick auf das auf dieser Basis geplante Doppel-Delisting-Verfahren gegenüber der Frankfurter Wertpapierbörse und der Hanseatischen Wertpapierbörse Hamburg, zur Binnen- und Außenkommunikation sowie zu allen damit im Zusammenhang stehenden gesellschafts- und kapitalmarktrechtlichen Aspekten beraten. Dazu zählt insbesondere auch die von Vorstand und Aufsichtsrat nach dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz abzugebende, begründete gemeinsame Stellungnahme zum Delisting-Erwerbsangebot.
Freshfields hatte Encavis bereits zuvor beim Abschluss des Investment Agreement und dem öffentlichen Übernahmeangebot durch KKR beraten.
Das Freshfields-Team stand unter der Federführung von Partner Prof. Dr. Christoph H. Seibt, hierbei vor allem unterstützt durch Associate Dr. Jean Mohamed (beide Corporate/M&A, Hamburg). Das Freshfields-Team umfasste außerdem Partner Dr. Gunnar Schuster (Bankregulierung/Finanzierung, Frankfurt), Counsel Alexander Pospisil (Bank- und Finanzrecht, Frankfurt/Berlin) und Associate Sean Tries (Corporate/M&A, Hamburg).
Inhouse wird das Delisting rechtlich von Natalie Grüber, Head of Legal/Director, betreut.