Die internationale Anwaltskanzlei Clifford Chance hat für ihre Mandantin Cölner Hofbräu P. Josef Früh KG („Früh“) eine Bestätigung des Freispruchs im Bier-Kartellverfahren vor dem Bundesgerichtshof erwirkt. Das vom Bundeskartellamt gegen die Kölner Traditionsbrauerei verhängte Bußgeld in Millionenhöhe ist damit endgültig abgewendet. Die Entscheidung ist rechtskräftig.
Zuvor hatte die Sozietät Früh bereits erfolgreich in dem komplexen Kartellverfahren vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf vertreten und im September 2021 einen Freispruch erwirkt. Der vom Bundeskartellamt erhobene Vorwurf der Teilnahme an einer Preisabsprache für Fass- und Flaschenbier erwies sich aus Sicht des Gerichts als unzutreffend. Der 4. Senat unter Vorsitz von VROLG Manfred Winterscheidt sah nach 34 Hauptverhandlungstagen den gegen Früh erhobenen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Kartellverbot als nicht erwiesen an.
Das Bundeskartellamt hatte deswegen am 27.12.2013 und am 31.03.2014 insgesamt 338 Millionen Euro gegen elf führende Brauereien einschließlich Früh verhängt. Ausgangspunkt waren Bonusanträge großer Pilsbrauereien, die auch verschiedene Kölsch-Brauereien im Zusammenhang mit zwei Preiserhöhungen im Herbst 2006 und Anfang 2008 schwer belasteten – zu Unrecht, wie sich nach sorgfältiger Aufklärung des Sachverhalts im Rahmen des weitestgehend auf Zeugenaussagen gestützten Indizienprozesses herausgestellt hat.
Grundlage für diesen spektakulären Erfolg vor dem OLG Düsseldorf und dem Bundesgerichtshof war die äußerst sorgfältige und präzise Aufbereitung des umfangreichen Prozessstoffs. Das Verteidigerteam von Clifford Chance hat schon früh erkannt, wo die Schwächen im Bußgeldbescheid des Amtes zu finden waren und der Mandantin geraten dagegen vorzugehen. Hinzu kam die taktisch geschickte Regieführung in der Hauptverhandlung zusammen mit einem Team von Strafverteidigern.
Maximilian Graf Zedtwitz von Arnim, Antitrust-Counsel bei Clifford Chance in Deutschland: „Wir freuen uns sehr, Früh in diesem langen Verfahren erfolgreich vertreten zu haben. Zuvor hatten wir für die Kölner Traditionsbrauerei bereits vor dem OLG Düsseldorf einen Freispruch erwirkt. Nun hat der Bundesgerichtshof diese Entscheidung geprüft und erstmalig einen Freispruch nach einem Kartellverfahren bestätigt.“
Die Kanzlei Feigen Graf vertrat Herrn Alexander Rolff als persönlich haftenden Gesellschafter von Früh strafrechtlich mit einem Team um Partner Dr. Walther Graf (Köln). Erfolge in Kartellverfahren vor dem OLG Düsseldorf sind eine Seltenheit. Dennoch ist es Clifford Chance mit Unterstützung der Strafrechtskollegen von Feigen Grafe gelungen, die ursprünglich vom Bundeskartellamt gegen den Sanitärgroßhändler Hermann Bach verhängte Geldbuße in Höhe von EUR 1,4 Mio. um spektakuläre 80% auf EUR 250.000 zu reduzieren.
Quelle: Clifford Chance, Pressemitteilung vom 31. März 2023