Das IT-Unternehmen Arineo mit Sitz in Göttingen gehört seit Januar 2025 vollständig seiner Belegschaft. Zur Umsetzung des bereits bei der Gründung im Jahr 2018 geplanten Vorhabens wurde eine Stiftung gegründet, in die das Unternehmen überführt wurde und die das Unternehmen künftig als Employee Owned Company (EOC) leitet. Über die geschaffene gesellschaftsrechtliche Struktur lenken die Beschäftigten nun mittelbar die Geschicke des Unternehmens.

Bereits 2023 wurde ein Verein der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gegründet, dem alle Beschäftigten, die länger als sechs Monate bei Arineo tätig sind, beitreten können. Die Vereinsorgane bilden zugleich die Organe der Stiftung. Über diese vermittelte Leitungskompetenz haben die Vereinsmitglieder letztlich die Möglichkeit, auf die Entwicklung des Unternehmens Einfluss zu nehmen. In operative Entscheidungen kann der Verein aber nicht eingreifen. 

Dank der innovativen Inhaberstruktur kann Arineo das erwirtschaftete Kapital nun komplett im Unternehmen halten und es in die Fortbildung seiner Teams, die Erweiterung seines Leistungsspektrums und die kontinuierliche Verbesserung der Leistungsqualität investieren. Zudem wird das Unternehmen kollegial geführt: Daraus ergeben sich kurze Abstimmungswege und maximale Agilität. Davon profitieren Kunden und die Belegschaft gleichermaßen.

Bei der Gründung der Mitarbeiterstiftung und der Umsetzung des innovativen Stiftungsmodells wurde Arineo von einem Gesellschaftsrechts-Team der Kanzlei BRANDI Rechtsanwälte in Hannover, bestehend aus Partner Dr. Carsten Hoppmann und Dr. Björn Schulz, umfassend rechtlich beraten. BRANDI Rechtsanwälte begleitet die Arineo GmbH bereits seit ihrer Gründung regelmäßig bei rechtlichen Fragestellungen.

Berater Arineo GmbH (Göttingen)

BRANDI Rechtsanwälte Hannover
Dr. Carsten Hoppmann, Partner (Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)
Dr. Björn Schulz, Associate (Gesellschaftsrecht, Stiftungsrecht)

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