Die internationale Anwaltskanzlei Bird & Bird hat die Crowdinvesting-Plattform WIWIN umfassend bei ihrem Erlaubnisantrag als Schwarmfinanzierungsdienstleister unter der Schwarmfinanzierungsverordnung (EU) 2020/1503 (European Crowdfunding Service Provider Regulation – „ECSPR“) begleitet.

Die am 27. September 2024 erteilte Erlaubnis als Schwarmfinanzierungsdienstleister eröffnet der WIWIN-Gruppe nun auch die Möglichkeit, europaweit auf dem durch die ECSPR begründeten level playing field tätig zu werden. Sie ist damit ein erster Schritt für eine mögliche Erweiterung und Internationalisierung des Geschäftsfeldes von WIWIN.

Die Beratung umfasste die Antragstellung bei der BaFin und die umfassende Begleitung des Erlaubnisantrags der WIWIN. WIWIN ist in Deutschland erst das fünfte Unternehmen, dem eine solche Erlaubnis erteilt wurde.

Als eine der führenden deutschen Online-Plattformen für nachhaltige Investments vermittelt das von Energiewendepionier Matthias Willenbacher gegründete Unternehmen WIWIN Kapital an Projektinhaber:innen in den Bereichen Immobilien und Erneuerbare Energien sowie an Gründer:innen mit nachhaltigem Geschäftsmodell. WIWIN wurde mit der Motivation gegründet, eine stärkere Beteiligung von Bürger:innen an der Energiewende zu schaffen und ökologisch orientierten Anleger:innen mehr Auswahl und Möglichkeiten zur Streuung des Kapitals auf unterschiedliche Projekte oder Unternehmen zu ermöglichen. Dazu vermitteln sie in Crowdinvesting-Strukturen Kapital an Projektinhaber:innen und ermöglichen hierdurch Finanzierungen mit einem konsequenten Nachhaltigkeitsfokus. Dies ist WIWIN nunmehr mit einem voll regulierten Erlaubnisinhaber möglich.

WIWIN wurde von den folgenden Bird & Bird Anwälten beraten: Partner Johannes Wirtz, LL.M. (Federführung) und Associate Pascal Leitmann (beide Frankfurt, Finance & Financial Regulation).

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