Bundeskartellamt stellt überragende marktübergreifende Bedeutung von Microsoft fest
Das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die Microsoft Corporation, Redmond, USA, ein Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit unterfällt Microsoft gemeinsam mit seinen Tochterunternehmen der erweiterten Missbrauchsaufsicht des § 19a GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen).