BaFin ordnet Moratorium über Bankhaus Obotritia an
Die Finanzaufsicht BaFin hat heute gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. wegen Insolvenzgefahr ein Veräußerungs- und Zahlungsverbot erlassen. Außerdem untersagte die BaFin dem Institut, Zahlungen entgegenzunehmen, die nicht zur Tilgung von Schulden gegenüber der Bankhaus Obotritia GmbH i.L. bestimmt sind (Moratorium). Die Maßnahmen der BaFin sind sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.