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Meinung der GenStA Niedersachsen: Fälschung und Vorlage von Impfausweisen bei Apotheken strafbar

Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften halten die Herstellung und Vorlage gefälsch­ter Impfzertikate zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats in einer Apotheke für strafbar. Anlass für diese Aussage ist eine jüngst bekannt gewordene Entscheidung eines niedersächsi­schen Landgerichts. Dieses hatte entschieden, dass ein solches Verhalten nach der derzeitigen Rechtslage nicht strafbar sei, weil eine Strafbarkeitslücke…

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