Meinung der GenStA Niedersachsen: Fälschung und Vorlage von Impfausweisen bei Apotheken strafbar
Die niedersächsischen Generalstaatsanwaltschaften halten die Herstellung und Vorlage gefälschter Impfzertikate zur Erlangung eines digitalen Impfzertifikats in einer Apotheke für strafbar. Anlass für diese Aussage ist eine jüngst bekannt gewordene Entscheidung eines niedersächsischen Landgerichts. Dieses hatte entschieden, dass ein solches Verhalten nach der derzeitigen Rechtslage nicht strafbar sei, weil eine Strafbarkeitslücke…