Burschenschaften standen zu Recht in Verfassungsschutzberichten
Mit heute veröffentlichten Beschlüssen hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts zwei Verfassungsbeschwerden nicht zur Entscheidung angenommen. Der aktive Teil einer Studentenverbindung und ein bundesweit tätiger Verein wandten sich erfolglos gegen ihre Nennung in Verfassungsschutzberichten. Damit sind zwar Grundrechtseingriffe verbunden. Doch sind diese auch zu rechtfertigen. Jedenfalls ist nicht…