Bundesrat billigt Strafmaß-Änderung bei Kinderpornographie
Das Gesetz passt die Mindeststrafe für diese Delikte an, um mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen und das Strafmaß besser der Schwere des individuellen Falls anzupassen. Für das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte ist nun eine Mindeststrafe von sechs Monaten, für den Besitz und Abruf von drei Monaten Freiheitsstrafe vorgesehen. Die…