Gesetzentwürfe zur Stärkung der Resilienz des Bundesverfassungsgerichtes passieren Ausschuss
Vorgesehen ist, die Stellung des Gerichts als Verfassungsorgan, die Bindungswirkung seiner Entscheidungen sowie wesentliche Strukturmerkmale des Gerichts im Grundgesetz festzuschreiben. Dazu gehören beispielsweise die Zahl der Richterinnen und Richter sowie die Zahl der Senate.