Familienunternehmer zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts – Eben-Worlée: Das Ende der Vertragsfreiheit
Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt hat gestern entschieden, dass Arbeitgeber die Verdienstunterschiede zwischen Männern und Frauen nicht mehr mit Verhandlungsgeschick begründen dürfen. Reinhold von Eben-Worlée, Präsident der Familienunternehmer, dazu: „Die Entscheidung ist ein scharfer Eingriff in die Verhandlungsfreiheit von Arbeitgebern und Arbeitnehmern und offenbart die Absurdität des Entgelttransparenzgesetzes. Nun sind selbst unterschiedliche Gehaltsforderungen…