Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz
Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern. Aktuell haben rund 54 % aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Deutschland eine Betriebsrente.