Veröffentlichung sensibler Daten im Handelsregister
Das Bundesjustizministerium prüft nach Angaben der Bundesregierung gemeinsam mit den Landesjustizverwaltungen, „wie künftig die Angabe personenbezogener Daten in zum Handelsregister eingereichten Dokumenten reduziert werden kann“. Angedacht sei etwa eine Anpassung in der Dienstordnung für Notarinnen und Notare durch die Landesjustizverwaltungen. Danach soll bei zum Handelsregister einzureichenden notariellen Urkunden von der…