Experten begrüßen Digitalisierung der Zwangsvollstreckung
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung“ war am Mittwoch, 25. September 2024, Gegenstand einer öffentlichen Anhörung im Rechtsausschuss. Die sechs eingeladenen Sachverständigen hielten die geplanten Änderungen für sinnvoll, mahnten aber weitere Digitalisierungsschritte an.