Landgericht Hamburg bestätigt durch Urteil die einstweilige Verfügung gegen die Süddeutsche Zeitung wegen der Berichterstattung vom 17.07. bzw. 18.07.2023
Als Rechtsanwälte von Till Lindemann geben wir folgendes bekannt: 1. Die Süddeutsche Zeitung hatte in ihrer Ausgabe vom 18.07.2023 und parallel über www.sueddeutsche.de vom 17.07.2023 den Verdacht erweckt, unser Mandant habe im Februar 1996 eine Frau, die im Artikel mit "Sybille Herder" benannt wurde, vergewaltigt bzw. sexuelle Handlungen gegen ihren Willen vorgenommen.…