Beseitigung des freigegebenen Bauschutts aus AKW Biblis – Beschwerden gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung erfolglos
Der für das Abfallrecht zuständige 5. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat mit Beschluss vom 4. Februar 2025 die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Darmstadt vom 29. April 2024 über die Anordnung des Sofortvollzugs eines Bescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt bestätigt. Durch diesen Bescheid wurde die SAVAG Südhessische Abfall-Verwertungs GmbH als Betreiberin einer Deponie…