Verlust des Fraktionsstatus derAfD im Nürnberger Stadtrat ist rechtlich nicht zu beanstanden
Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 18. Februar 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die vom Nürnberger Stadtrat in seiner Geschäftsordnung festgelegte Mindestfraktionsstärke von vier Stadtratsmitgliedern rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das hat zur Folge, dass der derzeit nur noch aus drei Stadtratsmitgliedern bestehenden Gruppe der AfD kein Fraktionsstatus…