VGH Bayern

Verlust des Fraktionsstatus derAfD im Nürnberger Stadtrat ist rechtlich nicht zu beanstanden

Mit heute bekanntgegebenem Beschluss vom 18. Februar 2025 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) entschieden, dass die vom Nürnberger Stadtrat in seiner Geschäftsordnung festgelegte Mindestfraktionsstärke von vier Stadtratsmitgliedern rechtlich nicht zu beanstanden ist. Das hat zur Folge, dass der derzeit nur noch aus drei Stadtratsmitgliedern bestehenden Gruppe der AfD kein Fraktionsstatus…

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Strafbarkeit der Parole „From the river the sea“ hängt vom Einzelfall ab: Versammlungsbeschränkung für Demo in München aufgehoben

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) hat mit Beschluss von gestern in einem Eilverfahren eine von der Landeshauptstadt München ausgesprochene Versammlungsbeschränkung bezüglich der Parole „From the river to the sea“ als voraussichtlich nicht rechtmäßig erachtet und der Beschwerde der Anmelderin der Versammlung stattgegeben. Die Versammlung soll am 1. Juli 2024 um 11:00…

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Corona-Infektionen eines Polizisten und eines Lehrerssind als Dienstunfall anzuerkennen

Zur Begründung führte der BayVGH aus, dass in den vorliegenden Einzelfällen die Beamten durch ihre jeweils konkret ausgeübte dienstliche Tätigkeit bei einem Lehrgang für Sportübungsleiter und bei der Unterrichtung an einer staatlichen Wirtschaftsschule der Gefahr einer Corona-Infektion in ähnlichem Maße wie eine Person im Gesundheitsdienst, der Pflege oder einem Labor…

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