Wegen Verstoßes gegen Neutralitätsgebot: Nürnberg muss aus Allianz gegen Rechtsextremismus austreten
Eine kommunale Öffentlichkeitsarbeit, die sich explizit gegen eine nicht verbotene Partei wende, verstoße gegen das im Grundgesetz garantierte Recht der Parteien auf gleichberechtigte Teilnahme am politischen Wettbewerb.