Motorsport-Übungsgelände in Satteldorf darf nicht gebaut werden
Das Vorhabengrundstück befindet sich in einem unbebauten und gegenwärtig durch landwirtschaftliche Nutzungen geprägten Bereich im nordöstlichen Teil des Gemeindegebiets der im Verfahren beigeladenen Gemeinde Satteldorf und grenzt mit seiner nordwestlichen Grundstücksgrenze an die hier vierstreifige Autobahn A6. Wegen der Nähe zur Autobahn war die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Fernstraßen-Bundesamt,…