Planfeststellungsbeschluss für eine Hochspannungsfreileitung im Rhein-Neckar-Raum rechtmäßig – Klage der Stadt Heidelberg erfolglos
Der Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Karlsruhe vom 29. Juni 2022 zum „Mast- und Seiltausch mit Erhöhung der Übertragungskapazität auf der 110-kV-Freileitung Rheinau-Östringen, Abschnitt 1 – Rheinau-Leimen“ leidet nicht unter verfahrensrechtlichen Fehlern, auf die sich die Stadt Heidelberg (Klägerin) berufen könnte und lässt auch keine materiell-rechtlichen Fehler erkennen, die die Klägerin in…