Mannheim Innenstadt: Bebauungsplan zum Verbot gewerbsmäßiger Grillnutzung unwirksam
Der 3. Senat des Verwaltungsgerichtshofs (VGH) hat im Anschluss an die mündliche Verhandlung vom 7. Mai 2024 in seinem Urteil den Bebauungsplan Nr. 11.43 „Verbrennungsverbot beidseits der Kurpfalzstraße in Mannheim - Innenstadt/Jungbusch“ der Stadt Mannheim vom 22. April 2021 für unwirksam erklärt.