SWR-Wahlarena: Beschwerde zurückgewiesen – BSW darf an der Sendung teilnehmen
Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat heute die Beschwerde des Südwestrundfunks (SWR) gegen die Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart (VG) zurückgewiesen, mit der dem Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) die Teilnahme an den am 12.02.2025 stattfindenden Sendungen „Wahlarena Baden-Württemberg“ bzw. „Wahlarena Rheinland-Pfalz“ ermöglicht wurde.