Klage auf Informationszugang zur Untersuchung des Bundeskriminalamtes zur Kriminalitätsbelastung der Mitglieder von Hells Angels Vereinen erfolglos
Die 6. Kammer des VG Wiesbaden entschied mit Urteil vom 09.10.2023, dass kein Anspruch auf Zugang zur Untersuchung des Bundeskriminalamtes zur Kriminalitätsbelastung der Mitglieder von Hells Angels-Vereinen nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) besteht. Das Bundeskriminalamt erstellte im Jahr 2011 den „Hells Angels MC: Bericht zur Bewertung vereinsrechtlicher Verbotsoptionen“. Der Kläger begehrte…