Feyen/Weismark: einmaliger Ausbaubeitrag für die Straße „Zum Pfahlweiher“
Die 10. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage zweier Grundstückseigentümer gegen die Erhebung eines einmaligen Ausbaubeitrags durch die Stadt Trier für den Ausbau der Straße „Zum Pfahlweiher“ abgewiesen. Die Straße war im Jahre 1932 erstmals hergestellt und seitdem keiner umfassenden Sanierung unterzogen worden. Der Stadtrat beschloss im Dezember 2016…