Freizeitgelände am Saarufer in Schoden: Erfolglose Nachbarklage
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat die Klage einer Grundstücksnachbarin gegen eine der Ortsgemeinde Schoden erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung eines Freizeitgebäudes, zum Neubau eines Gastronomiegebäudes sowie zur Umnutzung eines Gebäudes im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Freizeitgelände Saarufer“ in Schoden abgewiesen.