Eilanträge auf Neuberechnung der Hilfsfrist des ersteintreffenden Rettungsmittels nach dem Rettungsdienstgesetz erfolgreich
Die 16. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes mit Beschluss vom 06.11.2023 entschieden, dass das Land Baden-Württemberg die Hilfsfrist für das ersteintreffende Rettungsmittel vorläufig neu nach den Vorgaben des Urteils des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 05.05.2023 - 6 S 2249/22 - zu berechnen hat (16 K 5276/23). …