Pflichten nach den Prostitutionsschutzgesetz gelten erst nach Genehmigung
Die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat mit Urteil vom 09. Februar 2023 dem Begehren eines Bordellbetreibers entsprochen, welcher beantragt hatte, festzustellen, dass bestimmte Pflichten nach dem Prostituiertenschutzgesetz vor der Entscheidung der Behörde über den Antrag auf Genehmigung eines Bordells noch nicht einzuhalten sind (Az. 4 K 4595/21). Die Kammer…