Einkesseln von Corona-Demonstranten im April 2021 rechtswidrig
Die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat zwei Klagen gegen das Land Baden-Württemberg wegen eines Polizeieinsatzes am 17.04.2021 in Stuttgart teilweise stattgegeben. Sie hat mit Urteilen vom 02.07.2024 festgestellt, dass das Festhalten der Kläger durch einen sog. Polizeikessel und die ausgesprochenen Platzverweise rechtswidrig waren.