AfD darf in Baden-Württemberg vom Verfassungsschutz beobachtet werden
Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart hat aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 18.03.2025 die Klage des AfD Landesverbands Baden- Württemberg gegen seine Beobachtung durch das Landesamt für Verfassungsschutz Baden-Württemberg und die öffentliche Bekanntgabe dieser Beobachtung abgewiesen