Surfpark Stade – BUND vorläufig gegen Erteilung der Baugenehmigung erfolgreich
Mit Beschluss vom 29. April 2024 hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Stade in dem Verfahren 2 B 175/24 die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des BUND gegen eine Baugenehmigung zur Errichtung eines Wasserbeckens mit Technikgebäuden für eine künstliche Surfanlage angeordnet.