Erneuter Eilantrag des Wehrführers der FFW Lützow gegen Tätigkeitsverbot erfolglos
Die 7. Kammer des Verwaltungsgerichts Schwerin hat mit Beschluss vom 4. Januar 2023 (Az.: 7 B 1830/22 SN) einen weiteren Eilantrag des Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Lützow abgelehnt. Damit darf dieser seine Dienstgeschäfte vorläufig nicht mehr weiterführen. Der Antragsteller wehrte sich mit dem Verfahren gegen ein nunmehr vom Amtsvorsteher des…