Erfolgreicher Eilantrag im Besetzungsverfahren um die Präsidentenstelle bei dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern
Eine Bewerberin um das Präsidentenamt am Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommerns ist demnach vorläufig weiter als Bewerberin zu berücksichtigen, weil die ihr fehlende Voraussetzung der „Erprobung“ nicht durch die gegebene Verwaltungsvorschrift, sondern nur durch eine höherrangige Rechtsvorschrift aufgestellt werden darf.