Teilnehmer des „Schwarzen Blocks“ verliert kleinen Waffenschein
Wer an einer Demonstration des „Schwarzen Blocks“ teilnimmt, kann seine waffenrechtliche Erlaubnis verlieren. Zu dieser Entscheidung ist heute das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht nach mündlicher Verhandlung gekommen Der bisher waffenrechtlich nicht in Erscheinung getretene Kläger hat sich gegen den Widerruf seines „kleinen Waffenscheins“ gewandt. Diesen hatte ihm die Waffenbehörde entzogen, nachdem die Verfassungsschutzbehörde mitgeteilt…