Wahl der Frauenbeauftragten beim Landespolizeipräsidium Saarland ungültig
Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Urteil vom 03.06.2024 (2 K554/21) der Klage mehrerer Polizeibeamtinnen stattgegeben und die am 05.05.2021 erfolgte Wahl der Frauenbeauftragten beim Landespolizeipräsidium für ungültig erklärt.