Hagenbach: Nutzungsuntersagung für Getränkemarkt rechtmäßig
Mit Beschluss vom 22. Januar 2025 hat das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße den Eilantrag gegen die Untersagung der Nutzung eines Grundstücks zum Betrieb eines Getränkemarktes in Hagenbach abgelehnt.