Minischweine im allgemeinen Wohngebiet unzulässig
Die Klage eines Ehepaares aus Haßloch gegen ein vom beklagten Landkreis Bad Dürkheim ausgesprochenes Verbot, im Garten ihres Wohngrundstücks in Haßloch Minischweine zu halten, ist erfolglos geblieben. Dies hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Wstr. aufgrund der mündlichen Verhandlung vom heutigen Tage entschieden.