Planfeststellungbeschluss für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern teilweise rechtswidrig
Der Planfeststellungsbeschluss für die Verlegung der Polizeihubschrauberstaffel Bayern vom Verkehrsflughafen München an den bestehenden Hubschraubersonderlandeplatz Oberschleißheim ist teilweise rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht München mit heute verkündeten Urteilen entschieden.