Presserklärung des Forschungsministeriums rechtens: Ehemalige Staatssekretärin Döring scheitert mit Eilantrag
Mit Beschluss vom 6. September 2024 hat die 12. Kammer des Verwaltungsgerichts Minden im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden, dass der ehemaligen Staatssekretärin im Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) keine Ansprüche auf Unterlassung sowie Aussagegenehmigung gegen die Bundesrepublik Deutschland zustehen; diese macht die Antragstellerin nach dem Erscheinen einer Presseerklärung des…