Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der Arbeitszeit
Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz müssen vom Integrationsamt auch dann übernommen werden, wenn die Schwerbehinderte bei einem bestehenden Arbeitsvertrag über 20 Wochenstunden während der Elternzeit nur 10 Stunden wöchentlich arbeitet.