Keine Entziehung der Waffenbesitzkarte wegen Mitgliedschaft in der AfD
Der Antragsteller, ein Mitglied der Partei „Alternative für Deutschland“ wandte sich im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes insbesondere gegen die Entziehung der Waffenbesitzkarte durch die untere Waffenbehörde. Die Behörde begründete den Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnis damit, dass der Antragsteller als waffenrechtlich unzuverlässig anzusehen sei. Es lägen hinreichend gewichtige Anhaltspunkte dafür vor,…