Eine Behörde kann die Klagefrist nicht wirksam verlängern
Bei der Klagefrist handele es sich um eine gesetzliche Frist. Eine Verlängerung gesetzlicher Fristen sei grundsätzlich ausgeschlossen, es sei denn, die Möglichkeit der Verlängerung sei im Gesetz ausdrücklich vorgesehen. Für die Klagefrist fehle aber eine entsprechende Ermächtigung.