Freizeitfischerei in Naturschutzgebiet der Ostsee darf verboten werden
Das Verbot der Freizeitfischerei in einem als „Zone“ bezeichneten Bereich des Naturschutzgebiets „Fehmarnbelt“ in der Ostsee ist rechtmäßig. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 13.9.2022 entschieden und damit eine Klage von Anbietern abgewiesen, die ihren Kunden das Freizeitfischen in der „Zone“ ermöglichen wollten. Das Naturschutzgebiet Fehmarnbelt liegt zwischen…