Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung beobachten
Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die als Verein verfasste Identitäre Bewegung Deutschland als sog. Verdachtsfall einstufen und ggfs. auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln heute entschieden und damit eine Klage des Vereins abgewiesen. Der Vereinszweck des Klägers ist auf die Erhaltung und Förderung…