Sahra Wagenknecht muss nicht zur ARD-Seundung „Wahlarena“ eingeladen werden
Die Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl 2025 der Partei „Bündnis Sahra Wagenknecht“ (BSW) muss nicht zur ARD-Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ eingeladen werden. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Beschluss vom 5. Februar 2025 entschieden und damit einen Eilantrag der Partei abgelehnt.