Vorlage an das Bundesverfassungsgericht: Besoldung in Hamburg 2022 teilweise für verfassungswidrig gehalten
Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts Hamburg war die Besoldung zumindest für einen Teil der Hamburger Beamtinnen und Beamten auch im Jahr 2022 verfassungswidrig. Das Verwaltungsgericht hat daher nach mündlicher Verhandlung weitere Klageverfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung der Frage vorgelegt, ob die Besoldung in Hamburg mit Art. 33 Abs. 5 GG…