Eilantrag gegen erneute Bestellung des bisherigen Amtsinhabers zum Antisemitismusbeauftragten Hamburgs teilweise erfolgreich
Mit heute bekannt gegebenem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Hamburg einem Eilantrag teilweise stattgegeben, mit dem sich der Antragsteller gegen die erneute Bestellung des bisherigen Amtsinhabers zum Beauftragten für jüdisches Leben und die Bekämpfung und Prävention von Antisemitismus in Hamburg gewandt hatte (6 E 66/25).