Rhumequelle: Ausübung des Vorkaufsrechts durch Naturschutzbehörde war rechtswidrig
Mit Urteil vom 05.09.2024 hat die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Göttingen einer Klage stattgegeben, mit der sich der Käufer des in einem Naturschutzgebiet liegenden Geländes gegen die Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Landkreis Göttingen gewandt hatte (Az. 4 A 29/22).